Skip to main content

Mehrwert

Werthaltiges Sachvermögen mit attraktiven, verlässlichen Erträgen

Mit dem direkten Erwerb einer Photovoltaikanlage können Sie ab sofort von einem seit Jahren erprobten, nachhaltigen und deutschlandweit umgesetzten Konzept partizipieren.

Ihre Vorteile


Kapitalsicherheit

Sie werden Eigentümer einer eigenen PV-Anlage ohne Beteiligung Dritter. Mit eigenem Kaufvertrag für eine eigenständige Photovoltaikanlage, einem Standort-/ Pachtvertrag, einem  Einspeisevertrag,  einem  Verwaltungsvertrag,  einem  kompletten  Wartungsvertrag  und einer Allgefahren-Versicherung inkl. Ertragsausfall-Paket.

Erträge

Durch die  Einspeisung  des  erzeugten  Solarstroms  direkt  in  das  öffentliche  Stromnetz erzielen Sie einen positiven cash flow. Auch nach Ablauf der Bindung an das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) können durch den  freien Stromverkauf zusätzliche Erträge entstehen.

Ertragsabsicherung

Die Investition in eine PV-Anlage ist eine Investition mit gesetzlichem Sicherheitsnetz:   Die   Abnahme   des   von   Ihnen   produzierten   Stroms   wird   Ihnen   durch   das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zu einem festen Preis staatlich garantiert (Marktprämienmodell mit Direktvermarktung) – für 20 Jahre ab Inbetriebnahme

Transparenz

Sie kaufen ein „Direktinvestment“: Keine Fondskonstruktion, keine Unternehmensbeteiligung, sondern direktes Eigentum und direkte Abrechnungen. Sie werden Eigentümer, Entscheider und Vertrags-inhaber zu allen Geldflüssen.

Langfristigkeit

Photovoltaikanlagen produzieren über 30 – 50 Jahre zuverlässig Strom. Die älteste in  Deutschland  in  Betrieb  befindliche  Solaranlage (Energielabor der Universität Oldenburg) ist  40  Jahre  alt  und  erzielt  heute  beinahe  die gleichen  Erträge  wie  bei  Ihrer  Inbetriebnahme.   Wir  kennen  keine  andere  Investitionsform  mit einem   vergleichbaren   Risiko-/Ertrags-Profil.   Richtig   dimensioniert,   kann   Ihnen   eine Photovoltaikanlage  ein  erhebliches  Zusatzeinkommen  sichern – z.B.  für  Ihren  Ruhestand eine „Sonnenrente“.

Komplett-Service

Sie  erhalten eine vollständig installierte, von einem Gutachter abgenommene und an das Netz angeschlossene Photovoltaikanlage

Einnahmensicherheit

Die Sonne wird auch zukünftig an jedem neuen Tag Licht spenden und es wird  auch  zukünftig  jeden  Tag  Strom  verbraucht  werden.  Das  garantiert  Ihnen  eine  dauerhafte Einnahmesicherheit

Ausfallsicherheit

Alle  A/VENTUM-Anlagen  sind  mit  einer  Allgefahren-Versicherung  eines  deutschen Versicherers versehen. Ihre PV-Anlage ist gegen Diebstahl, Vandalismus, Sturm, Wasser, Hagel, Blitzschlag versichert.

Ertragskontrolle

Sie erhalten einen Daten-Logger zur Fernüberwachung. Damit werden Ihnen  die  aktuellen  und  historischen  Erträge  Ihrer  PV-Anlage  zu  jeder  Zeit  anzeigt.  Auf jedem internetfähigen Smartphone, Tablet-PC oder Laptop.

Service

Ihre Anlage wird im Rahmen eines Wartungsvertrags laufend kontrolliert und in regelmäßigen Abständen gewartet, wird gepflegt und bei Bedarf gereinigt.  Das gewährleistet  einen  dauerhaft  hohen  Solarertrag  und  eine  maximale  Lebensdauer Ihrer Anlage. Auch nach dem Kauf erhalten Sie auf Wunsch unsere Betreuung und Unterstützung (gegen Honorar).

Material

Nach mehr als 60 Jahren Entwicklung und Installation von PV-Anlagen, gelten moderne kristalline   Module als sehr langlebig und ausgereift und bestehen aus zertifizierten Komponenten mit langen und oft auch   rückversicherten Garantiezeiten. Ihre Anlage wird so, über mehrere Jahrzehnte, zuverlässig Strom produzieren. Die Module sind voll recycelbar und mit einem Zertifikat zur kostenfreien Rücknahme bei Rückbau versehen.

Mögliche Vorteile bei der Einkommensteuer

PV-Anlagen können steuerlich voll abgeschrieben werden. Bis zu 50% des Kaufpreises (max. € 200.000,-) können unter bestimmten Voraussetzungen als sog. „Investitionsabzugsbetrag“ (IAB) gem. § 7g Absatz 1 Satz 1 EStG bereits ein bis drei Jahre vor der Investition als sog. „negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ angesetzt werden. Zusätzlich ist im Jahr 1-5 der Investition eine Sonderabschreibung gem. § 7 g Abs. 5 EStG in Höhe von weiteren 20% aus dem Rest-Buchwert der Anlage absetzbar. Bitte lassen Sie sich ggfls. von Ihrem steuerlichen Berater beraten.

Mögliche Vorteile bei der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer

Vermögenswerte unter € 26 Mio. können von den Vorteilen bei der Übertragung von Betriebsvermögen nach § 13 a/b EStG profitieren.