Skip to main content

Unternehmensbeteiligungen

Die Investition in Sachwerte in der Form von geschlossenen Beteiligungen hat den klaren Nachteil der relativen Illiquidität.

Im Gegenzug bestehen ebenso klare Vorteile durch die mögliche Vereinnahmung einer sog. „Illiquiditäts-Prämie“, steuerliche Vorteile, der möglichen größeren Homogenität und Planbarkeit von Einnahmeströmen sowie des Inflationsschutzes durch den Sachwertcharakter der Zielinvestments. Kluge Auswahl und Streuung werden vorausgesetzt.

Wenn möglich und sinnvoll ist der Erwerb eines Sachwerts im Alleineigentum in der Regel die erste Priorität.

Bei geschlossenen Fonds investieren mehrere Anleger in ein größeres Projekt bzw. in ein bestimmtes Business-Modell. Sie stellen Eigenkapital zur Verfügung und werden Miteigentümer über die Beteiligung an einer Gesellschaft.

Das Projekt / Business-Modell wird dabei durch den Initiator der Beteiligung angeschafft und langfristig wie ein „richtiges“ Unternehmen betrieben. Erfolg oder Misserfolg dieser unternehmerischen Beteiligung hängen also auch wesentlich von Qualität und Nachhaltigkeit des Fondsmanagements ab. Die steuerlichen Angelegenheiten werden durch die Gesellschaft selbst geregelt und dann durch einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung an die einzelnen Gesellschafter automatisch abgebildet.

Neben dem Eigenkapital ruht die Finanzierung des Projektes öfter auf einer zweiten Säule, dem Fremdkapital, das von Banken o.ä. zur Verfügung gestellt wird. Reine Eigenkapital-Fonds tragen erheblich weniger Risiken wie Fonds, die Fremdkapital nutzen.

Anders als bei den offenen Fonds ist das Investitionsvolumen begrenzt. Sind alle Anteile verkauft, wird der Fonds geschlossen. Der Investorenkreis ist damit limitiert. Die Laufzeit richtet sich nach Gesellschaftsvertrag bzw. Gesellschafterbeschluss.

Die Besteuerung der Erträge ist je nach Geschäftsmodell, Gesellschaftsform und Sitz der Gesellschaft sehr unterschiedlich. Allen Beteiligungen gemein ist, dass der jeweilige Initiator durch die rechtliche und wirtschaftliche Konzeption immer versuchen wird, eine weitgehende Besteuerung der Erträge zu vermeiden, um dem Investor hier einen entsprechenden Zusatznutzen zu bieten (Freibeträge, DBA´s, usw.). Außerdem ergeben sich oft erbschaftssteuerliche Vorteile.